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Österreichisches Hotelreglement
Sehr geehrter Gast!
Bitte beachten Sie bei einer Buchung folgende Vertragspunkte:
Stornofristen – Schadensersatzansprüche
In Anlehnung an das österreichische Hotelreglement gilt folgende Regelung:
Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises oder Appartementpreises für 3 Tage zu bezahlen.
Richtlinien für den Schadenersatz
Bei kurzfristiger Stornierung 80 % des Zimmerpreises, 70 % des Verpflegungspreises, nur wenn dem Privatzimmervermieter eine anderwertige Vermietung nicht gelang.
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist das sachlich und örtliche Gericht zuständig, Gerichtsstand ist Kufstein.